Nutzungsbedingungen für den Dienst LieferBar
Stand: Mai 2018
1. Der mobile Dienst LieferBar; Anbieter und Nutzer
Digitale Dörfer ist ein Forschungsprojekt zur Vernetzung von Menschen im ländlichen Raum mithilfe verschiedener onlinegestützter und mobiler Informations- und Kommunikationsdienste. Hierzu gehören u.a. ein Online Marktplatz („BestellBar“), eine Informationsplattform („DorfNews“) sowie Kommunikationsdienste wie „DorfFunk“ und „LieferBar“ (gemeinsam: die „Plattform-Dienste“).
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter des mobilen Dienstes „LieferBar“ (nachfolgend auch: „Dienst“) und den Nutzern. Die LieferBar ist der Mitbring-Service für die Gemeinde. Der Dienst bietet den Nutzern die Möglichkeit, Lieferungen ihrer über die BestellBar abgewickelten Warenverkäufe durch andere Nutzer aus der Gemeinde (nachfolgend auch: „Freiwillige“) zu koordinieren. Die Nutzer des Dienstes, seien es Käufer der Waren oder die Freiwilligen können dort abrufen, welche Waren aus der BestellBar noch auf Auslieferung warten und diese den Bestellern mitbringen. Der Dienst zeigt alle offenen Lieferungen der BestellBar an sowie die wichtigsten Details zur Lieferung.
Die Nutzungsbedingungen werden nach Vertragsschluss vom Anbieter nicht gespeichert. Ergänzend gelten die Registrierungsbedingungen für die Plattform-Dienste.
Anbieter des Dienstes ist das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE, Fraunhofer-Platz 1, 67663 Kaiserslautern für den Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27c, 80686 München e.V., vertreten durch den Vorstand, Herrn Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer, Präsident, Herrn Dipl.-Kfm. Andreas Meuer und Herrn Dr. Alexander Kurz, Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister-Nr. VR 4461 (nachfolgend: „Anbieter“).
2. Nutzung des Dienstes
2.1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nutzung der LieferBar zu den in Ziff. 1 beschriebenen Zwecken in der Pilotbetriebsphase (bis 31.12.2019). Der Zugang und die Nutzung des Dienstes sind für die Nutzer kostenlos. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
2.2 Vertragsschluss
Für die Nutzung der LieferBar ist eine einmalige Registrierung über einen der Plattform-Dienste erforderlich. Der Nutzungsvertrag über die LieferBar kommt mit dem erstmaligen Login zur LieferBar zustande.
3. Abwicklung von Warenlieferungen
In der LieferBar abrufbar sind alle noch nicht abgewickelten Warenverkäufe aus der BestellBar, d.h. alle Warenverkäufe bei denen die Ware noch auf Auslieferung an den Käufer wartet und hinsichtlich derer sich der Käufer für die Lieferart „Belieferung durch Freiwillige“ entschieden hat.
3.1 Vertragsparteien der Warenkäufe
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf der Waren bestehen ausschließlich zwischen den Parteien des Kaufvertrages, d.h. den Händlern und den Käufern.
3.2 Warenlieferung durch Freiwillige
3.2.1. Nutzer, die Waren für Käufer beim Händler abholen und den Käufern überbringen wollen, zeigen dies über die LieferBar an. Nach Anzeige werden der Händler und der Käufer über die Abholung der Ware durch den Freiwilligen sowie dessen Namen in der LieferBar informiert.
3.2.2. Freiwillige handeln dabei für den Käufer, nicht für den Händler. Leistungsort nach § 269 BGB ist in diesem Fall der Ort, an dem der Händler die Ware an den Freiwilligen übergibt. Der Händler erfüllt seine vertragliche Pflicht zur Übergabe der Ware an den Käufer mit der Aushändigung der Ware an den Freiwilligen. Der Käufer trägt die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg. Etwaige Ansprüche, z.B. wegen des Untergangs oder der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg sind zwischen dem Käufer und dem Freiwilligen zu regeln.
3.2.3. Die Überbringung der Ware ist ein Gefälligkeitsdienst der Freiwilligen, der unentgeltlich zu erbringen ist. Ein Anspruch der Freiwilligen auf Vergütung für diesen Dienst besteht weder gegen den Käufer noch gegenüber dem Anbieter oder dem Händler.
3.2.4. Für Schäden, die Freiwillige bei der Überbringung von Waren an Käufer erleiden, haftet der Anbieter nicht.
4. Haftung des Anbieters
Für etwaige Schadensersatzansprüche der Nutzer gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung des Dienstes gelten folgende Beschränkungen:
4.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
4.2 Beschränkte Haftung
Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung des Anbieters: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
5. Änderung der Nutzungsbedingungen; Kündigungsrecht des Anbieters
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Über bevorstehende Änderungen wird der Anbieter die Nutzer per E-Mail unterrichten. Die E-Mail enthält einen Link zu den geänderten Nutzungsbedingungen, deren Änderungen kenntlich gemacht sind. Sofern der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Bekanntgabe in Textform (d.h. per Brief, E-Mail oder Fax) widerspricht, gilt dies als Zustimmung zur geänderten Fassung der Nutzungsbedingungen. Hierauf wird der Nutzer hingewiesen. Widerspricht der Nutzer fristgemäß, so ist der Anbieter berechtigt, die Registrierung des Nutzers mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Abtretung / Übertragung
Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Nutzer mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb der Ankündigungsfrist geltend gemacht werden muss. Der Nutzer wird auf sein Sonderkündigungsrecht bei der Ankündigung hingewiesen.
6.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
6.3 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG / UN-Kaufrecht).
6.4 Gerichtsstand
Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist die Stadt München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.