Nutzungsbedingungen für den Dienst BestellBar

Stand: April 2019

  1. Der Dienst BestellBar; Anbieter und Nutzer

Digitale Dörfer ist ein Forschungsprojekt zur Vernetzung von Menschen im ländlichen Raum mithilfe digitaler Systeme. Das Projekt besteht aus einem Online-Marktplatz (BestellBar), auf dem private Käufer Waren verschiedener Händler aus ihrer Region erwerben und bei dem sich Kunden untereinander bei der Belieferung mit den Waren gegenseitig unterstützen können. Daneben gehören zum Projekt Digitale Dörfer verschiedene onlinegestützte und mobile Informations- und Kommunikationsdienste, welche die Nutzung des Online-Marktplatzes ergänzen oder unterstützen, derzeit die Anwendungen DorfNews, DorfPages und DorfFunk sowie die LieferBar (nachfolgend gemeinsam mit dem Online-Marktplatz: die „Plattform-Dienste“). Detaillierte Informationen zu diesen Diensten können der Webseite https://www.digitale-doerfer.de/unsere-plattform/ entnommen werden.

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter des webgestützten Dienstes „BestellBar“ (nachfolgend auch „Dienst“) und den Nutzern. Die Bestellbar ist ein Online-Marktplatz, auf dem private Käufer („Käufer“) Waren verschiedener Händler aus ihrer Region („Händler“) erwerben und bei dem sich Nutzer bei der Belieferung mit den Waren gegenseitig unterstützen können.

Die Nutzungsbedingungen werden nach Vertragsschluss vom Anbieter nicht gespeichert. Ergänzend gelten die Registrierungsbedingungen für die Plattform-Dienste.

Anbieter des Dienstes ist das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE, Fraunhofer-Platz 1, 67663 Kaiserslautern für den Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27c, 80686 München e.V., vertreten durch den Vorstand, Herrn Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer, Prof. Dr. Georg Rosenfeld, Herrn Dipl.-Kfm. Andreas Meuer und Herrn Dr. Alexander Kurz, Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister-Nr. VR 4461 (nachfolgend: „Anbieter“).

  1. Nutzung des Dienstes

2.1 Vertragsgegenstand; Rolle des Anbieters

Vertragsgegenstand ist die Nutzung der BestellBar zu den in Ziff. 1 beschriebenen Zwecken in der Pilotbetriebsphase (bis 31.12.2019). Auch wenn der Anbieter Transaktionen auf dem Dienst ermöglicht, ist er weder Käufer noch Verkäufer dieser Artikel. Über den Dienst geschlossene Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen den Händlern und den jeweiligen Käufer zustande (siehe Ziff. 3 dieser Nutzungsbedingungen). Die wechselseitigen Verpflichtungen aus diesen Kaufverträgen, sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen. Auch sind Käufer und Händler weder Erfüllungsgehilfe des Anbieters noch handeln sie im Namen des Anbieters.

Der Zugang und die Nutzung der BestellBar sind für die Nutzer kostenlos. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

2.2 Nutzungsberechtigung

Die Nutzung der BestellBar ist nur juristischen Personen oder Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln, sowie natürlichen Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.3 Vertragsschluss

Für die Nutzung der BestellBar ist eine einmalige Registrierung über einen der Plattform-Dienste erforderlich. Der Nutzungsvertrag über die BestellBar kommt mit dem erstmaligen Login zur BestellBar zustande.

Das Zustandekommen von Kaufverträgen über auf der BestellBar angebotene Waren richtet sich nach Ziff. 3 dieser Nutzungsbedingungen.

  1. Warenkäufe

3.1 Vertragsparteien

Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren über die BestellBar bestehen ausschließlich im Verhältnis Händler und Käufer (siehe auch Ziff. 2.1). Der Anbieter stellt lediglich die erforderliche Infrastruktur in Form der BestellBar für die Warenbestellung zur Verfügung, handelt jedoch nicht als Stellvertreter oder Erfüllungsgehilfe eines Käufers oder eines Händlers und wird auch nicht Vertragspartei eines zwischen Käufern und Händler abgeschlossenen Kaufvertrages. Daher übernimmt der Anbieter auch keine Haftung für Mängel der Waren.

Auch die Abwicklung des Kaufvertrages einschließlich Übergabe der Kaufsache und des Re-touren-Managements ist allein Sache von Händler und Käufer. Der Anbieter ist auch nicht bevollmächtigt zur Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Händler oder den Käufern.

3.2 Zustandekommen der Kaufverträge über Waren

Die Warenpräsentation in der BestellBar stellt kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) geht vom Käufer aus, indem er nach Auswahl der Ware und vollständigem Ausfüllen der Bestellseite in dem Dienst den Button „JETZT KAUFEN“ anklickt. Nach Absenden der Bestellung erhält der Käufer mittels einer automatisierten E-Mail eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung bei dem jeweiligen Händler (Bestellbestätigung), die jedoch noch keine Vertragsannahme darstellt. Der Vertrag über den Kauf der bestellten Ware kommt erst mit Zugang der E-Mail-Bestätigung, dass die Ware zur Abholung bereitliegt, zustande.

3.3 Zahlungsmittel für den Kaufpreis

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises an den Händler mittels des Zahlungsdienstes Stripe. Für den Fall der Selbstabholung kann der Händler besondere Zahlungsbedingungen vereinbaren.

  1. Übermittlung bestellter Waren an den Käufer; Selbstabholung; Lieferung; Überbringung durch Freiwillige

4.1 Käufer, die Waren des Händlers bestellen, können zwischen Selbstabholung der Ware am Ort des Händlers, Belieferung durch einen Versanddienstleister oder einen Kurier oder Überbringung der Ware durch Freiwillige wählen. Freiwillige sind andere Nutzer der BestellBar oder Kuriere. Kosten eines Versanddienstleisters trägt mangels abweichender Vereinbarung zwischen Käufer und Händler der Käufer. Die gesetzlichen Regelungen zu den Versandkosten bei Ausübung eines Widerrufsrechts bleiben unberührt.

4.2 Entscheidet sich der Käufer bei der Bestellung für die Überbringung der bestellten Ware durch einen Freiwilligen, wird der Warenkauf allen Nutzern der BestellBar über die LieferBar angezeigt. Nutzer, die Waren für Käufer überbringen wollen, haben dies über die LieferBar rechtzeitig anzuzeigen. Der Händler wird über die Abholung der Ware durch den Freiwilligen sowie dessen Namen vom Anbieter in Kenntnis gesetzt.

4.3 Freiwillige, die Waren für Käufer beim Händler abholen und an die Käufer überbringen, handeln für den Käufer, nicht für den Händler. Leistungsort nach § 269 BGB ist in diesem Fall der Ort, an dem der Händler die Ware an den Freiwilligen übergibt. Der Händler erfüllt seine vertragliche Pflicht zur Übergabe der Ware an den Käufer mit der Aushändigung der Ware an den Freiwilligen. Der Käufer trägt die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg. Etwaige Ansprüche, z.B. wegen des Untergangs oder der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg sind zwischen Käufer und dem Freiwilligen zu regeln.

4.4 Die Überbringung der Ware ist ein Gefälligkeitsdienst der Freiwilligen, der unentgeltlich zu erbringen ist. Ein Anspruch der Freiwilligen auf Vergütung für diesen Dienst besteht weder gegen den Käufer noch gegenüber dem Anbieter oder dem Händler.

4.5 Für Schäden, die Nutzer bei der Überbringung von Waren an Käufer erleiden, haftet der Anbieter nicht.

  1. Haftung des Anbieters

Für etwaige Schadensersatzansprüche der Nutzer gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung des Dienstes gelten folgende Beschränkungen:

5.1 Unbeschränkte Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

5.2 Beschränkte Haftung

Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung des Anbieter: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

  1. Änderung der Nutzungsbedingungen; Kündigungsrecht des Anbieters

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Über bevorstehende Änderungen wird der Anbieter die Nutzer per E-Mail unterrichten. Die E-Mail enthält einen Link zu den geänderten Nutzungsbedingungen, deren Änderungen kenntlich gemacht sind. Sofern der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Bekanntgabe in Textform (d.h. per Brief, E-Mail oder Fax) widerspricht, gilt dies als Zustimmung zur geänderten Fassung der Nutzungsbedingungen. Hierauf wird der Nutzer hingewiesen. Widerspricht der Nutzer fristgemäß, so ist der Anbieter berechtigt, die Registrierung des Nutzers mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

  1. Schlussbestimmungen

7.1 Abtretung / Übertragung

Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Nutzer mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb der Ankündigungsfrist geltend gemacht werden muss. Der Nutzer wird auf sein Sonderkündigungsrecht bei der Ankündigung hingewiesen.

7.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

7.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG / UN-Kaufrecht).

7.4 Gerichtsstand

Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist die Stadt München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.